Bei Beschäftigung von Künstlern hält der Staat die Hand auf
Wer bei einem Event plant Künstler einzusetzen, sollte die Kalkulation nicht ohne den Staat machen. Denn der hält die Hand auf. Bei der Verpflichtung von freiberuflichen Künstlern wird eine Abgabe fällig an die Künstlersozialkasse. Diese ist für den Krankenkassenbeitrag und die Rente der Künstler zuständig. Der Gesetzgeber schreibt einen Abgabesatz auf das gezahlte Honorar vor, das der Eventveranstalter zu zahlen hat. Der Honorarsatz für die Künstlersozialkasse (www.kuenstlersozialkasse.de) wird jährlich neu festgelegt und bewegt sich zurzeit zwischen 5 und 6 %.
Und noch jemand kassiert beim Event dann mit, wenn Musik gespielt wird: die GEMA. Deren Einwilligung benötigt man – gesetzlich vorgeschrieben – bereits vor Eventbeginn. Auch hier sind Tantiemen zu zahlen. www.gema.de

