Internet-Marketing: Überprüfen Sie Ihre E-Mail-Signaturen
Ein neues Gesetz regelt seit Beginn dieses Jahres exakt, in welcher Form geschäftliche E-Mails versendet werden dürfen. Das bedeutet, dass die Signaturen von Firmen bestimmte Angaben enthalten müssen. Ist das Unternehmen z.B. eine GmbH, so muss die Signatur künftig den Firmennamen mit Rechtsform, den Ort der Handelsregisterniederlassung und das zuständige Registergericht sowie die Handelsregisternummer aufführen. Auch müssen alle Geschäftsführer und ggf. Aufsichtsratsvorsitzenden genannt werden.
Um Rechtsverletzungen zu vermeiden, sollte die eigene Signatur und auch die aller Mitarbeiter überprüft und eventuell entsprechend korrigiert werden. Denn anders als noch vor kurzer Zeit sind diese Regeln seit Beginn des Jahres verbindlich und können bei Missachtung mit Abmahnungen und Geldbußen geahndet werden.

