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Medienarbeit: Das Recht am eigenen Bild

Immer ein heikles Thema ist das Publizieren von Personenbildern in Medien aller Art. Deshalb ist es von Vorteil, die Grundregeln von Bildrechten zu kennen. Sie werden durch die Vorschriften zum Bildnisschutz des Kunst- und Urhebergesetzes (KUG) vorgegeben.

Grundsätzlich hat jeder Einzelne das Recht zu entscheiden, ob und in welchem Rahmen sein Bild veröffentlicht werden darf. Das heißt, eine Veröffentlichung bedarf immer einer vorherigen Genehmigung durch die abgebildete Person. Es sei denn, eine Person steht in Verbindung zu einem bestimmten aktuellen Ereignis, das von öffentlichem Interesse ist. Dann darf ihr Bild genehmigungsfrei publiziert werden.

Eine weitere Ausnahme sind Abbildungen, die eine zeitgeschichtliche Bedeutung haben. Auch diese dürfen einwilligungsfrei genutzt werden. Einerseits sind damit Bilder mit geschichtlicher Relevanz gemeint, zum Beispiel eine Gruppe Menschen bei der Maueröffnung. Zum anderen sind dies Bilder von historischen Charakteren, beispielsweise ehemalige Bundespräsidenten.

Aber auch gegenwärtige prominente Persönlichkeiten fallen unter diese Kategorie. Bilder von Angela Merkel zum Beispiel dürfen ohne Einwilligung abgedruckt werden, solange die Intimsphäre gewahrt bleibt.

Zu guter Letzt ist zu beachten, dass auch Wohnräume oder besonders geschützte Räume nicht ohne Genehmigung abgebildet werden dürfen.

Verstößt man gegen Bildrechte, kann dies erhebliche strafrechtliche Folgen haben.

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